Vom Spender zum Empfänger!
Ablauf einer Organspende

OrganspendeObwohl die meisten Deutschen Bürger nicht wissen, wie eine Organspende abläuft, hat die Organspende in Deutschland im Jahr 2007 einen neuen Höchststand erreicht. Ganze 4.140 Organe wurden nach dem Tod von insgesamt 1.313 Menschen gespendet. Durch die allgemeine Unwissenheit kommt es öfters vor das Vorsorgeversicherte oder Angehörige dem Bestatter Fragen zu dem Thema stellen. Dieser hat aber meistens nichts mit dem Prozess der Organspende zutun. deshalb finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Zwei Voraussetzungen müssen laut Transplantationsgesetzt erfüllt werden, bevor die Entnahme von Geweben und Organen stattfinden kann: Der Tod des Menschen muss von ärztlicher Seite festgestellt sein und eine Zustimmung des Spenders muss vorliegen. Die Diagnose „Hirntod“ gilt beispielsweise als sicherer Nachweis des Todes, da hier unumkehrbar die Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm ausgefallen ist.

Zwei erfahrene Ärzte führen die Untersuchung, nach den Richtlinien der Bundesärztekammer, unabhängig voneinander durch. Beide Ärzte dürfen weder mit der Verteilung noch mit der Entnahme der Organe zu tun haben. Außerdem wird überprüft ob der Patient seinen Willen zum Organspenden, Angehörigen mündlich oder schriftlich mitgeteilt hat, oder sogar eine schriftliche Verfügen wie z.B. einen Organspende Ausweis besitzt.

Wer entscheidet über eine Spende?

Der behandelnde Arzt klärt diese Frage oft in einem Gespräch in einem Gespräch mit den Angehörigen und  gemeinsam mit einem Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Eine Organentnahme ist dann rechtlich zulässig , wenn das Einverständnis des Verstorbenen schriftlich dokumentiert. Der Wille des Verstorbenen hat immer Vorrang. Besitzt der Verstorbene einen ausgefüllten Organspendeausweis, wird die Entscheidung nicht mehr von den Angehörigen getroffen. Die Angehörigen müssen allerdings darüber informiert werden. Liegt keine schriftliche Entscheidung des Verstorbenen vor, so treffen diese die Hinterbliebenen. 

Bei einer Einwilligung zur Organentnahme, Blutproben des Verstorbenen vom Koordinator der DSO zur Laboruntersuchung verschickt. Bei der Untersuchung wird die Blutgruppe und Gewebemerkmale bestimmt. Beides sind wichtige Parameter zur weiteren Vermittlung der entnommenen Organe. Eine Untersuchung hilft darüber hinaus, ob Infektionen oder Tumorerkrankungen beim Verstorbenen vorliegen, die den Organempfänger eventuell gefährden könnten.

Die festegestellten Werte werden an die Vermittlungsstelle Eurotransplant weitergegeben. Ein speziell entwickeltes Computerprogramm gleicht Daten der Spenderorgane mit denen der Empfängerliste ab. Die Vermittlung der Organe darf ausschliesslich nach rein medizinischen Kriterien erfolgen.

Sobald feststeht, wohin die entnommenen Organe gehen, organisiert der Koordinator in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme.

Sobald festgestellt worden ist, wer die entnommen Organe erhalten soll, wird vom Koordinator – in Absprache mit den entsprechenden Transplantationszentren und dem Krankenhaus – die Organentnahme organisiert. Der Koordinator sorgt für den Transport der Entnahmeteams und der Organe – diese müssen sorgfältig verpackt und zügig zu den Transplantationszentren gebracht werden.

Die Angehörigen des Verstorbenen erfahren nicht, wer die gespendeten Organe letztendlich erhalten hat. Sie haben aber die Möglichkeit beim Koordinator zu erkundigen, wie es der Gesundheitszustand Transplantierten steht.

Pietätvoll bei der Operation

Ein würdevolle Umgang mit dem Spender ist bei der Entnahme oberstes Gebot. Nach dem Eingriff wird die Wunde wie nach einem Eingriff an lebenden Patienten verschlossen und verbunden. In den meisten Fällen erfolgt die Organentnahme im selben Krankenhaus, in dem auch der Organspender verstorben ist.

Sofern von den Angehörigen gewünscht – kann der Leichnam des Verstorbenen nach der Übergabe an den Bestatter, aufgebahrt werden – eine Bestattung ohne zeitliche Verzögerung ist ohne Probleme möglich.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die DSO haben gemeinsam das Infotelefon Organspende eingerichtet. Anrufer können dort unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400 Organspendeausweise bestellen und Fragen zur Organspende stellen. Weitere Informationen gibt es unter www.organspende-info.de und www.dso.de.

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